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   VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22   

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VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22 (https://dejure.org/2023,15803)
VG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2023 - 4 K 271.22 (https://dejure.org/2023,15803)
VG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 4 K 271.22 (https://dejure.org/2023,15803)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 240 ZPO, § 9 Abs 2 S 1 GlüStVtrAG NW, § 13 Abs 2 S 1 GlüStVtrAG NW, § 21 Abs 1 S 2 GlüStVtr NW 2021, § 4 Abs 1 S 1 GlüStVtr NW 2021

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 LA 420/05

    Voraussetzungen der Beendigung einer Verfahrensunterbrechung nach § 173

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Ein anhängiges Verfahren betrifft die Insolvenzmasse dann, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - BVerwG 6 B 1.18 - juris, Rn. 12 m.w.N.) oder wenn das im Verfahren für oder gegen den Insolvenzschuldner geltend gemachte Recht ganz oder teilweise zu Gunsten oder zu Lasten des zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögens in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2; Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Auflage 2023, 0. Das Klageverfahren in der ersten Instanz, Rn. 119).

    Streitigkeiten um personengebundene Erlaubnisse betreffen hingegen nicht im Sinne von § 240 Satz 1 ZPO die Insolvenzmasse; wegen ihres höchstpersönlichen Charakters werden sie nicht der gemäß § 80 Abs. 1 InsO dem alleinigen Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Insolvenzverwalters unterliegenden Insolvenzmasse zugerechnet (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch zur Gewerbeuntersagung BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - BVerwG 8 C 6.14 - juris, Rn. 12).

    Das Gericht hat die Unterbrechung aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung von Rechtsschutz festgestellt (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 13 E 883/13 - juris, Rn. 8ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2).

  • BVerwG, 07.06.2018 - 6 B 1.18

    Bewilligung; Erstattungsanspruch; Insolvenz; Insolvenzeröffnung; Insolvenzmasse;

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Ein anhängiges Verfahren betrifft die Insolvenzmasse dann, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - BVerwG 6 B 1.18 - juris, Rn. 12 m.w.N.) oder wenn das im Verfahren für oder gegen den Insolvenzschuldner geltend gemachte Recht ganz oder teilweise zu Gunsten oder zu Lasten des zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögens in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2; Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Auflage 2023, 0. Das Klageverfahren in der ersten Instanz, Rn. 119).

    Ein mittelbarer Bezug zur Insolvenzmasse ist ausreichend, weil die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO dem Sinn und Zweck der Norm nach sowohl dem Insolvenzverwalter als auch den Beteiligten die Gelegenheit geben soll, sich auf die durch die Insolvenz veränderte rechtliche und wirtschaftliche Lage einzustellen und so insbesondere dem Insolvenzverwalter genügend Zeit eingeräumt werden soll, um sich mit dem Gegenstand des Rechtsstreits vertraut zu machen und zu entscheiden, ob es nötig und zweckmäßig ist, das Verfahren zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - BVerwG 6 B 1.18 - juris, Rn. 13).

  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 6 TG 1992/05

    Finanzkommissionsgeschäft; Abwicklungsanordnung; Insolvenz; vorläufiger

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Ein anhängiges Verfahren betrifft die Insolvenzmasse dann, wenn es zu ihr in rechtlicher oder wenigstens wirtschaftlicher Beziehung steht (BVerwG, Beschluss vom 7. Juni 2018 - BVerwG 6 B 1.18 - juris, Rn. 12 m.w.N.) oder wenn das im Verfahren für oder gegen den Insolvenzschuldner geltend gemachte Recht ganz oder teilweise zu Gunsten oder zu Lasten des zur Insolvenzmasse gehörenden Schuldnervermögens in Anspruch genommen wird (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 5; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2; Jacob, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 5. Auflage 2023, 0. Das Klageverfahren in der ersten Instanz, Rn. 119).

    Das Gericht hat die Unterbrechung aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung von Rechtsschutz festgestellt (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 13 E 883/13 - juris, Rn. 8ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2).

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Streitigkeiten um personengebundene Erlaubnisse betreffen hingegen nicht im Sinne von § 240 Satz 1 ZPO die Insolvenzmasse; wegen ihres höchstpersönlichen Charakters werden sie nicht der gemäß § 80 Abs. 1 InsO dem alleinigen Verwaltungs- und Verfügungsrecht des Insolvenzverwalters unterliegenden Insolvenzmasse zugerechnet (OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 6 m.w.N.; vgl. auch zur Gewerbeuntersagung BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - BVerwG 8 C 6.14 - juris, Rn. 12).
  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 285/17

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Unterhaltstitels:

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Es genügt, wenn der Rechtsstreit zumindest teilweise die Insolvenzmasse betrifft (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 285/17 - juris, Rn. 38 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2014 - 13 E 883/13

    Unterbrechung des Klageverfahrens durch Löschung der das Klageverfahren führenden

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Das Gericht hat die Unterbrechung aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Gewährung von Rechtsschutz festgestellt (vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 13 E 883/13 - juris, Rn. 8ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. September 2007 - 12 LA 420/05 - juris, Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 21. November 2005 - 6 TG 1992/05 - juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.541

    Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines

    Auszug aus VG Berlin, 29.06.2023 - 4 K 271.22
    Anders ist dies in Bayern, wo die Zuverlässigkeit der Veranstalterin nach Art. 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AGGlüStV Bayern Tatbestandsvoraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle ist (vgl. VGH München, Beschluss vom 18. April 2023 - 23 C 23.541 - juris, Rn. 5).
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